Ausbildung in Mediation und Weiterbildung

Wir erweitern Ihre Kompetenzen: Als Mediatorin bzw. Mediator vermitteln Sie allparteilich in Konflikten und eröffnen lösungsorientierte Perspektiven.

Die Lizenzierung beim Bundesverband MEDIATION e.V. (bzw. BMWA oder BAFM)


Mitglieder des Bundesverbandes MEDIATION e.V. (BM) können sich gemäß den Standards und Ausbildungsrichtlinien für Mediation des BM lizensieren lassen.
Dabei erkennt jeder Antragsteller ausdrücklich die Qualitätskriterien und das ethische Selbstverständnis des Bundesverbandes MEDIATION e.V. für MediatorInnen an.

Mit der Lizenzierung als MediatorIn BM wird die Berechtigung erworben, den Zusatz "Mediator BM" bzw. "Mediatorin BM" im Geschäftsverkehr zu verwenden. Die Berechtigung, diesen Zusatz zu führen, ist an die Berufsverbandsmitgliedschaft im Bundesverband MEDIATION e.V. gebunden.

Kernelemente der Anerkennung als "Mediatorin BM" bzw. als "Mediator BM" sind der Nachweis von:

  • mindestens 220 Zeitstunden Mediationsausbildung bei vom BM anerkannten AusbilderInnen (u.a. Seminare, Supervision, Intervision)
  • mindestens fünf Mediationen
  • die Dokumentation anhand des entsprechenden Leitadens
  • Mitarbeit in einem Netzwerk von MediatorInnen (Erfahrungsaustausch, Weiterbildung, Intervision, Netzwerkarbeit).

Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten der aktuellen Broschüre Standards und Ausbildungsrichtlinien. Diese enthält auch das Antragsformular, die Checkliste und den Leitfaden zur Dokumentation einer Mediation.

Wichtig: Der Bundesverband Mediation und die beiden anderen Fachverbände für Mediation BMWA und BAFM erkennen Ausbildungen gegenseitig an. So haben Sie die Möglichkeit sich die Ausbildung auch von einem der anderen Fachverbände anerkennen zu lassen.