Das neue Mediationsgesetz, §5 (2)
Zertifizierte*r Mediator*in
Das Mediationsgesetz (MediationsG) regelt bereits seit 2012 die Mediationsausbildung. Es unterscheidet zwischen einfachen und zertifizierten Mediatoren/Mediatorinnen. Die zertifizierte Ausbildung war lange nicht abschließend beschrieben, da die Rechtsverordnung ausstand. Ende August 2016 wurde die Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz durch den Justizminister veröffentlicht. Diese trat am 01. September 2017 in Kraft.
In dieser Rechtsverordnung hat der Gesetzgeber aufgelistet, welche Qualitäten eine zertifizierte Mediatorin bzw. ein zertifizierter Mediator künftig vorzuweisen hat:
- 120 Zeitstunden Unterricht
- Kenntnisse oder Erfahrungen in:
- Verhandlungs- und Kommunikationstechniken
- Gesprächsführung und Konfliktkompetenz
- rechtlichen Rahmenbedingungen der Mediation
- praktischen Rollenspielen, Übungen und Supervisionen